Bei Erste-Hilfe-Ausstattungen, deren Inhaltsteile mit Verfalldatum gekennzeichnet sind, verlangt der Gesetzgeber, dass nach Ablauf der Verfalldaten ein Austausch der Sterilprodukte (Verbandtücher, Verbandpäckchen, Kompressen) erfolgen muss. 20 Jahre Haltbarkeit der sterilen Verbandstoffe ab Herstellungsdatum bei unbeschädigter Verpackung.
191022900